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GEO-LAB UMWELTANALYTIK |
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1. Alle Leistungen der Firma Geo-Lab Umweltanalytik erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; sie werden mit der Auftragserteilung verbindlich. 2. Termine und Fristen sind unverbindlich, bei Fristüberschreitung steht dem Auftraggeber kein Recht auf Stornierung oder Minderung zu, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. 3. Der Auftragnehmer sichert zu, die in Auftrag gegebenen Arbeiten sachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Regreßansprüche des Auftraggebers bestehen ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und beziehen sich lediglich auf Neuleistung bzw. Nachbesserung 4. Die herausgegebenen Analysenergebnisse beziehen sich ausschließlich auf den untersuchten Gegenstand. 5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf alle ihm bekannten Gefahren und Risiken hinzuweisen. Für alle Nachteile, die dem Auftragnehmer aufgrund mangelnder oder falscher Informationen entstehen, ist der Auftraggeber voll haftbar. 6. Gewährleistungen gegen den Auftragnehmer bestehen nur insoweit, als diese nicht auf mangelnde oder falsche Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind. 7. Der Auftraggeber kann nur solche Forderungen gegen den Auftragnehmer geltend machen, die unstreitig oder rechtskräftig sind. 8. Rechnungen sind fällig unmittelbar nach Erhalt ohne Abzug auf das Konto 600 67 23 bei der Stadtsparkasse Hildesheim, BLZ: 259 500 01. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen. Übersteigt das Auftragsvolumen 1.000,-- EUR netto, wird 1/3 der Summe bei Aufnahme der Arbeiten als Vorabzahlung fällig, sofern der Auftragnehmer mit Barmitteln in Vorleistung treten muß 9. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform, um Verbindlichkeit zu erlangen. 10. Tritt der Auftraggeber von einem bestätigten Auftrag zurück, kann der Auftragnehmer 20% der Auftragssumme als Vertragsstrafe einfordern. 11. Alle Untersuchungsergebnisse und -berichte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Geo-Lab. Proteste und Widersprüche müssen binnen 14 Tagen schriftlich eingereicht werden, andernfalls gelten die durchgeführten Arbeiten als vom Auftraggeber akzeptiert. 12. Mit der Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an Dritte akzeptiert der Auftraggeber die durchgeführten Arbeiten der Firma Geo-Lab in vollem Umfang. Die auszugsweise Weitergabe der Untersuchungsergebnisse an Dritte bedarf auch nach vollständiger Bezahlung der Arbeiten der ausdrücklichen Genehmigung des Auftragnehmers.
Geo-Lab Umweltanalytik Christian Krippenstapel |